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   BVerwG, 14.11.2011 - 2 B 71.11   

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BVerwG, 14.11.2011 - 2 B 71.11 (https://dejure.org/2011,3967)
BVerwG, Entscheidung vom 14.11.2011 - 2 B 71.11 (https://dejure.org/2011,3967)
BVerwG, Entscheidung vom 14. November 2011 - 2 B 71.11 (https://dejure.org/2011,3967)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 31 BeamtVG
    Folge eines Dienstunfalls; Anpassungsstörung; Hinzutreten einer dienstunfallunabhängigen Mitursache zu einer fortbestehenden dienstunfallbedingten Mitursache

  • Wolters Kluwer

    Ausschluss des Kausalzusammenhangs zwischen Dienstunfall und Körperschaden infolge des Hinzutretens einer dienstunfallunabhängigen Mitursache zu einer fortbestehenden dienstunfallbedingten Mitursache

  • rewis.io

    Folge eines Dienstunfalls; Anpassungsstörung; Hinzutreten einer dienstunfallunabhängigen Mitursache zu einer fortbestehenden dienstunfallbedingten Mitursache

  • ra.de
  • rewis.io

    Folge eines Dienstunfalls; Anpassungsstörung; Hinzutreten einer dienstunfallunabhängigen Mitursache zu einer fortbestehenden dienstunfallbedingten Mitursache

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BeamtVG § 31
    Ausschluss des Kausalzusammenhangs zwischen Dienstunfall und Körperschaden infolge des Hinzutretens einer dienstunfallunabhängigen Mitursache zu einer fortbestehenden dienstunfallbedingten Mitursache

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 23.04.1992 - VIII B 49/90

    Revisionszulassung bei übersehen einer gesetzlichen Vorschrift

    Auszug aus BVerwG, 14.11.2011 - 2 B 71.11
    Zwar liegt eine Abweichung auch dann vor, wenn sich das Oberverwaltungsgericht in seinen Obersätzen der höchstrichterlichen Rechtsprechung durch die Wiedergabe der maßgeblichen Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts angeschlossen hat, die fallbezogenen Rechtsausführungen aber erkennen lassen, dass es der Sache nach einen anderen rechtlichen Standpunkt eingenommen und von dort aus abweichende Rechtssätze zugrunde gelegt hat (Beschluss vom 15. September 2005 - BVerwG 1 B 12.05 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 316 und BFH, Beschluss vom 23. April 1992 - VIII B 49/90 - BFHE 167, 488).
  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

    Auszug aus BVerwG, 14.11.2011 - 2 B 71.11
    Wegen der Weite dieser Theorie muss auf der zweiten Stufe eine wertende Entscheidung über die Wesentlichkeit einer Ursache getroffen werden (BSG, Urteil vom 9. Mai 2006 - B 2 U 1/05 R - BSGE 96, 196, Rn. 13 ff.).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 14.11.2011 - 2 B 71.11
    Grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO hat eine Rechtssache nur dann, wenn sie eine - von der Beschwerde zu bezeichnende - bisher höchstrichterlich nicht beantwortete Rechtsfrage aufwirft, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder einer bedeutsamen Fortentwicklung des Rechts revisionsgerichtlicher Klärung bedarf und die für die Entscheidung des Revisionsgerichts erheblich sein wird (vgl. Beschluss vom 2. Oktober 1961 - BVerwG 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 ; stRspr).
  • BVerwG, 20.04.1967 - II C 118.64

    Modifizierte Theorie des adäquaten Ursachenzusammenhangs - Herzinfakt bei

    Auszug aus BVerwG, 14.11.2011 - 2 B 71.11
    In derartigen Fällen ist der Dienstunfall dann als wesentliche Ursache im Rechtssinne anzuerkennen, wenn er bei natürlicher Betrachtungsweise entweder überragend zum Erfolg (Körperschaden) hingewirkt hat oder zumindest annähernd die gleiche Bedeutung für den Eintritt des Schadens hatte wie die anderen Umstände insgesamt (vgl. Urteile vom 20. April 1967 - BVerwG 2 C 118.64 - BVerwGE 26, 332 , vom 10. Juli 1968 - BVerwG 6 C 65.65 - Buchholz 232 § 186 BBG Nr. 6, vom 30. Juni 1988 - BVerwG 2 C 77.86 - Buchholz 239.1 § 31 BeamtVG Nr. 6 und vom 1. März 2007 - BVerwG 2 A 9.04 - Schütz BeamtR ES/C II 3.5 Nr. 16).
  • BVerwG, 15.09.2005 - 1 B 12.05

    Begriff der politischen Verfolgung auf Grund der sexuellen Veranlagung eines

    Auszug aus BVerwG, 14.11.2011 - 2 B 71.11
    Zwar liegt eine Abweichung auch dann vor, wenn sich das Oberverwaltungsgericht in seinen Obersätzen der höchstrichterlichen Rechtsprechung durch die Wiedergabe der maßgeblichen Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts angeschlossen hat, die fallbezogenen Rechtsausführungen aber erkennen lassen, dass es der Sache nach einen anderen rechtlichen Standpunkt eingenommen und von dort aus abweichende Rechtssätze zugrunde gelegt hat (Beschluss vom 15. September 2005 - BVerwG 1 B 12.05 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 316 und BFH, Beschluss vom 23. April 1992 - VIII B 49/90 - BFHE 167, 488).
  • BVerwG, 01.03.2007 - 2 A 9.04

    Chronisches Wirbelsäulenleiden der Klägerin als Folge eines Dienstunfalls - Ein

    Auszug aus BVerwG, 14.11.2011 - 2 B 71.11
    In derartigen Fällen ist der Dienstunfall dann als wesentliche Ursache im Rechtssinne anzuerkennen, wenn er bei natürlicher Betrachtungsweise entweder überragend zum Erfolg (Körperschaden) hingewirkt hat oder zumindest annähernd die gleiche Bedeutung für den Eintritt des Schadens hatte wie die anderen Umstände insgesamt (vgl. Urteile vom 20. April 1967 - BVerwG 2 C 118.64 - BVerwGE 26, 332 , vom 10. Juli 1968 - BVerwG 6 C 65.65 - Buchholz 232 § 186 BBG Nr. 6, vom 30. Juni 1988 - BVerwG 2 C 77.86 - Buchholz 239.1 § 31 BeamtVG Nr. 6 und vom 1. März 2007 - BVerwG 2 A 9.04 - Schütz BeamtR ES/C II 3.5 Nr. 16).
  • BVerwG, 30.06.1988 - 2 C 77.86

    Beamtenversorgung - Dienstunfall - Wesentliche Ursache - Anlagebedingtes Leiden

    Auszug aus BVerwG, 14.11.2011 - 2 B 71.11
    In derartigen Fällen ist der Dienstunfall dann als wesentliche Ursache im Rechtssinne anzuerkennen, wenn er bei natürlicher Betrachtungsweise entweder überragend zum Erfolg (Körperschaden) hingewirkt hat oder zumindest annähernd die gleiche Bedeutung für den Eintritt des Schadens hatte wie die anderen Umstände insgesamt (vgl. Urteile vom 20. April 1967 - BVerwG 2 C 118.64 - BVerwGE 26, 332 , vom 10. Juli 1968 - BVerwG 6 C 65.65 - Buchholz 232 § 186 BBG Nr. 6, vom 30. Juni 1988 - BVerwG 2 C 77.86 - Buchholz 239.1 § 31 BeamtVG Nr. 6 und vom 1. März 2007 - BVerwG 2 A 9.04 - Schütz BeamtR ES/C II 3.5 Nr. 16).
  • BVerwG, 10.07.1968 - VI C 65.65

    Gewährung von Unfallausgleich für einen vor der Verkündung des Deutschen

    Auszug aus BVerwG, 14.11.2011 - 2 B 71.11
    In derartigen Fällen ist der Dienstunfall dann als wesentliche Ursache im Rechtssinne anzuerkennen, wenn er bei natürlicher Betrachtungsweise entweder überragend zum Erfolg (Körperschaden) hingewirkt hat oder zumindest annähernd die gleiche Bedeutung für den Eintritt des Schadens hatte wie die anderen Umstände insgesamt (vgl. Urteile vom 20. April 1967 - BVerwG 2 C 118.64 - BVerwGE 26, 332 , vom 10. Juli 1968 - BVerwG 6 C 65.65 - Buchholz 232 § 186 BBG Nr. 6, vom 30. Juni 1988 - BVerwG 2 C 77.86 - Buchholz 239.1 § 31 BeamtVG Nr. 6 und vom 1. März 2007 - BVerwG 2 A 9.04 - Schütz BeamtR ES/C II 3.5 Nr. 16).
  • OVG Schleswig-Holstein, 18.10.2018 - 2 LB 16/14

    Beamtenrecht: Anerkennung einer psychischen Erkrankung als (weitere) Folge eines

    Wegen der Weite dieser Theorie muss auf der zweiten Stufe eine wertende Entscheidung über die Wesentlichkeit einer Ursache getroffen werden (stRspr., vgl. BVerwG, Beschluss vom 14. November 2011 - 2 B 71.11 -, Rn. 11, juris).

    In derartigen Fällen ist der Dienstunfall dann als wesentliche Ursache im Rechtssinne anzuerkennen, wenn er bei natürlicher Betrachtungsweise entweder überragend zum Erfolg (Körperschaden) hingewirkt hat oder zumindest annähernd die gleiche Bedeutung für den Eintritt des Schadens hatte wie die anderen Umstände insgesamt (BVerwG, Beschluss vom 14. November 2011 - 2 B 71.11 -, Rn. 7, juris).

  • BVerwG, 08.08.2018 - 5 PB 1.18

    Verweigerung der Zustimmung des Personalrats zu der Einstellung eines

    Aus den fallbezogenen Ausführungen erschließt sich nicht in hinreichender Deutlichkeit, dass das Oberverwaltungsgericht der Sache nach einen anderen rechtlichen Standpunkt eingenommen hätte als den, den es in den seiner Subsumtion vorangestellten Obersätzen dargelegt hat (vgl. insoweit BVerwG, Beschlüsse vom 23. Februar 2004 - 5 B 104.03 und 5 PKH 94.03 - juris Rn. 17, vom 14. November 2011 - 2 B 71.11 - juris Rn. 10 und vom 24. Februar 2015 - 1 B 31.14 - juris Rn. 9).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.11.2013 - 1 A 802/12

    Leitung der Tätigkeit eines Sachverständigen durch das Gericht bzgl. Beweisfragen

    Denn der plötzlich und unerwartet ausgeführten Bewegung wird mit der vorgenommenen bewertenden Gewichtung der Ursachen der durch das Unfallgeschehen ausgelösten krankheitsbedingten Zustände nicht etwa ihre Ursächlichkeit im naturwissenschaftlichen-philosophischen Sinne (conditio sine qua non) - vgl. insoweit etwa BVerwG, Beschluss vom 14. November 2011 - 2 B 71.11 -, juris, Rn. 11 - abgesprochen, sondern nur klargestellt, dass zwischen dem eingetretenen Schaden und dem Dienstunfall nur eine rein zufällige Beziehung besteht, dass also der vorhandene degenerative Vorschaden so leicht ansprechbar war, dass auch ein anderes alltäglich vorkommendes Ereignis zum selben Erfolg geführt hätte.
  • VGH Baden-Württemberg, 12.06.2012 - 4 S 1384/10

    Zur Gelegenheitsursache im Sinne des Dienstunfallrechts

    Hiernach ist beim Zusammenwirken mehrerer Bedingungen eine als alleinige Ursache im Rechtssinn anzusehen, wenn sie bei natürlicher Betrachtungsweise überragend zum Erfolg mitgewirkt hat, während jede von ihnen als wesentliche (Mit-)Ursache im Rechtssinn zu erachten ist, wenn sie nur annähernd die gleiche Bedeutung für den Eintritt des Erfolgs hatte (ständige Rechtsprechung; vgl. BVerwG, Urteile vom 20.04.1967 - II C 118.64 -, BVerwGE 26, 332, und vom 29.10.2009 - 2 C 134.07 -, BVerwGE 135, 176; Beschluss vom 14.11.2011 - 2 B 71.11 -, Juris).
  • VG Freiburg, 25.02.2016 - 3 K 1187/14

    Anspruch auf Unfallruhegehalt bei nicht abgeschlossenem Disziplinarverfahren

    Wegen der Weite dieser Theorie muss aber auf der zweiten Stufe eine wertende Entscheidung über die Wesentlichkeit einer Ursache getroffen werden (BVerwG, Beschl. vom 14.11.2011 - 2 B 71.11 - juris), die von der Behörde bzw. im Streitfall vom Gericht getroffen werden muss.
  • VGH Bayern, 25.07.2019 - 3 ZB 18.429

    Abgelehnter Antrag im Verfahren wegen Dienstunfalles

    In einem derartigen Fall ist allein der anerkannte Dienstunfall als wesentliche Ursache im Rechtssinne anzuerkennen (vgl. BVerwG, B.v. 14.11.2011 - 2 B 71.11 - juris Rn. 7), weil das hinzugetretene Ereignis wegen seiner besonderen Beziehung zum Erfolg an dessen Eintritt nicht wesentlich mitgewirkt hat.
  • VG Würzburg, 28.03.2023 - W 1 K 22.1896

    Unfallruhegehalt, Frage der, wesentlichen, Ursächlichkeit zwischen

    Wegen der Weite dieser Theorie muss auf der zweiten Stufe eine wertende Entscheidung über die Wesentlichkeit einer Ursache getroffen werden (BVerwG, B.v. 14.11.2011 - 2 B 71/11 - juris Rn. 11; BSG, U.v. 9.5.2006 - B 2 U 1/05 R - BSGE 96, 196, Rn. 13 ff.).
  • VG Schleswig, 18.11.2019 - 12 B 28/19

    Beihilfen - Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung

    Nach der im Dienstunfallrecht allgemein anerkannten Lehre von der wesentlich mitwirkenden Teilursache ist der Dienstunfall dann als wesentliche Ursache im Rechtssinne anzuerkennen, wenn er bei natürlicher Betrachtungsweise entweder überragend zum Erfolg (Körperschaden) hingewirkt hat oder zumindest annähernd die gleiche Bedeutung für den Eintritt des Schadens hatte wie die anderen Umstände insgesamt (BVerwG, Beschluss vom 14. November 2011 - 2 B 71.11 -, Rn. 7, juris).
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